Mit dem FDF zur IPM 2024 nach Essen

Am Donnerstag, 25.01.2024 bietet der FDF für alle interessierten Florist*innen eine Busfahrt zur IPM nach Essen an. Weitere Details entnehmt Ihr der Anmeldung.

Anmeldung

Neue Mitglieder sind im Fachverband herzlich willkommen!

Der Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Niedersachsen e.V. sichert den Fachgeschäften durch seine politische Arbeit die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit.

Wir halten unseren kreativen und leidenschaftlichen Mitgliedern den Rücken für ihre Beruf(ung) frei. Wir kümmern uns um die nötigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Je mehr Floristen den Verband mit ihrer Mitgliedschaft zu unterstützen, desto stärker wird der Berufsverband! Gerade in Krisensituationen ist es wichtig einen starken Verband als Ansprechpartner für die Politik zu stellen!


Eine FDF-Mitgliedschaft zahlt sich aus!

  • Politische Vertretung berufsständischer Interessen (z. B. Wettbewerb, Ladenöffnungszeiten, Steuern, Ausbildung) durch verlässliche Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene
  • Kostenlose Erstberatung zu allen Fragen des Arbeitsrechts, der Aufzeichnungspflichten, des gesetzlichen Mindestlohn und des vorteilhaften Tarifvertrags mit Arbeitszeitkonto
  • Kostenlose täglich telefonische Betreuung von Mitgliedsbetrieben
  • Bereitstellung von Arbeitsverträgen, Formularen und Arbeitshilfen
  • Ausbildungs- und Nachwuchsförderung
  • Berufswettkämpfe, Öffentlichkeitsarbeit

Mitgliedsbeitrag mit allen Leistungen: ab monatlich 25,75 €

 Das ist ein kleiner Auszug aus unseren Verbandsleistungen!


Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen bis zum 30. November verlängert

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen bis 30. November verlängert. Ursprünglich war diese zinsfreie Rückzahlung bis zum 30. Juni vorgesehen.

Sollte aus individuellen, belegbaren Gründen eine Rückzahlung auch bis zum 30. November nicht möglich sein, können mit der NBank auch weiterhin Ratenzahlungen vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass kein Unternehmen durch die Rückzahlungsverpflichtungen in Existenznöte gerät.

Hintergrund

Die Corona-Soforthilfen waren im Jahr 2020 das erste Hilfsprogramm, mit dem über 139.000 Unternehmen und Selbständige mit einem Volumen von über 909 Millionen Euro unterstützt wurden. Im Zuge eines Rückmeldeverfahrens über ein Excel-Auswertungstool waren ab Oktober 2021 alle Begünstigten der Soforthilfen aufgefordert worden, ihre tatsächliche betriebliche Entwicklung im Förderzeitraum zu ermitteln. Sofern diese Berechnung ergab, dass die seinerzeitige Förderung im betreffenden Zeitraum höher war als der coronabedingte finanzielle Schaden, muss dieser überschießende Betrag (Überkompensation) zurückgezahlt werden. Darauf wurde bereits im Bewilligungsbescheid hingewiesen.

Weitere Informationen zum Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren im Rahmen der Corona-Soforthilfen hier